Beratung
Eltern, die ein Kind mit Behinderungen erwarten oder geboren haben, können sich bei den Schwangerschaftsberatungsstellen beraten lassen.
Beratung in Ulm und Alb-Donau-Kreis
allgemeine, umfassende Informationen im Netz: Familienratgeber
Frühförderung behinderter Kinder
Die Frühförderung – möglich von Geburt an bis zum Schuleintritt – möchte drohende Behinderung vermeiden, vorhandene Behinderungen mildern und Familien zu begleiten.
Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst Früherkennung, Frühbehandlung, Früherziehung und Beratung.
Diese werden – mit unterschiedlichen Schwerpunkten – von folgenden Stellen angeboten:
- niedergelassene Ärzte und Therapeuten
- Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
- Kinderkliniken und andere Fachkliniken
- sonderpädagogische Frühförderstellen
- interdisziplinäre Frühförderstellen
- Landratsämtern
Informationen für baden-württembergische Familien beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Familienentlastende Dienste
Familienentlastende Dienste übernehmen stunden- , tageweise oder mehrtätgige Betreuungs- und Pflegehilfen, entweder in der Wohnung der Familie oder in den Räumen des Dienstes
beraten und begleiten Familien
helfen bei der Vermittlung von Gastfamilien und
vermitteln andere Hilfen.
Adressen dieser familienentlastenden Dienste erfahren Sie beim zuständigen Rathaus oder Landratsamt.
Informationen über die Kostenerstattung erhalten Sie bei Krankenkasse, Pflegeversicherung und bei der Agentur für Arbeit. Es ist wichtig, die Kostenübernahme zu klären, bevor man einen Dienst in Anspruch nimmt.
Austausch und Selbsthilfe
Eltern von Kindern mit Behinderungen haben oft das Interesse, sich mit Eltern, denen es ähnlich geht, auszutauschen. Sie können sich vor Ort erkundigen, ob es (Selbsthilfe-) Gruppen gibt.
überregional:
für Eltern von Kindern mit Down-Syndrom
regional: