Das Projekt "Eltern auf Probe" ist sehr gefragt. Berichte über unsere Babysimulatoren waren in Presse und im Radio.
Am 11.6.2010 war ein Projekttag für Acht- und Neuntklässler der Albert-Einstein-Realschule in Ulm-Wiblingen zu Liebe, Sex und Teenagerschwangerschaft angesagt.
Wann fühlt man sich reif für Sex?
Das könnt nur ihr für euch selbst entscheiden!
Es gibt zwar ein Durchschnittsalter, wann Jugendliche das erste Mal Sex haben, aber was bringt das für euch persönlich? Und es ist vor allem beim Sex ganz wichtig, dass ihr ihn - wirklich - haben wollt. Wer nur mit einem Mädchen oder einem Jungen schläft, um "zum Club dazuzugehören", der läuft Gefahr, dass das erste Mal nicht besonders toll wird, weil man unsicher und angespannt ist!
Je besser ihr euch kennt, desto geringer die Angst, sich irgendwie zu "blamieren". Voraussetzung für Sex ist, dass ihr Vertrauen zum Partner/ zur Partnerin habt, um euch entspannen zu können - bei aller Aufregung und Unsicherheit. Und es ist wichtig, dass ihr euch schon VORHER um Verhütung gekümmert habt. Untersuchungen zeigen, dass das erste Mal dann doch für viele überraschend kommt - schwierig, da dann im letzten Moment zu fragen "Und wie verhüten wir?". Unsere Meinung: Wenn das Vertrauen noch nicht da ist, über Sex und Verhütung zu reden, dann ist es vermutlich noch nicht der richtige Zeitpunkt, mit einander zu schlafen!
Besonders wichtig: Ihr habt JEDERZEIT (auch beim Vorspiel oder mittendrin), das Recht, "Stopp" zu sagen! Sex kann so schön sein, wenn man ihn wirklich will. Wenn man aber noch nicht dazu bereit ist, kann die Erfahrung ganz schön enttäuschend sein und ein blödes Gefühl hinterlassen.
Und außerdem: wer sagt denn, dass man gleich mit einander schlafen muss? Es ist auch schön, den Körper des anderen (und den eigenen!) langsam zu entdecken!
Kurze Info noch zum Gesetz: Geschlechtsverkehr darf man haben ab 14 Jahren - vorausgesetzt, man will. Unter 14 Jahren gelten sexuelle Handlungen als "Kindesmissbrauch" - und das ist strafbar. Außerdem gilt auch für über 14-jährige, dass ein Erwachsener mit einem/ einer Jugendlichen in einem Abhängigkeitsverhältnis (als Azubi, SchülerIn, etc) keinen Sex haben darf, wenn er das Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt. Auch das ist strafbar.
Wenn ihr zu sexuellen Handlungen gezwungen werdet, dann wendet euch an eine Beratungsstelle (z.B. Kinderschutzbund, Frauenberatungsstellen etc.). Diese stehen unter Schweigepflicht und stehen euch bei. Dabei müsst ihr auch nicht unbedingt eine polizeiliche Anzeige machen.