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Zeitungsbericht

In einem Zeitungsartikel berichtet die Südwest Presse über die Arbeit unserer Informations- und Vernetzungsstelle zu Pränataldiagnostik.

Neue Internetseite zu Pränataldiagnostik

Infos, Hintergründe und Adressen zum Thema "Vorgeburtliche Untersuchungen"

Elternzeit 

Elternzeit 

Elternzeit

Jeder  Elternteil mit Arbeits- oder Ausbildungsvertrag - Vater und Mutter - hat ein Recht darauf, seinen Arbeitsvertrag ruhen zu lassen, um das Kind zu erziehen.

Die Elternzeit dauert maximal 3 Jahre und endet grundsätzlich spätestens am 3. Geburtstag des Kindes. Bis zu 12 Monate der Elternzeit können bis zum Ende des 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden unter der Voraussetzung, dass seitens des Arbeitgebers keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

In der Elternzeit ruht der Arbeitsvertrag, es besteht Kündigungsschutz.

Die Elternzeit ist schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen und muß für 2 Jahre verbindlich festgelegt werden.

Nach der Entbindung muss die Elternzeit spätestens 6 Wochen (dies gilt für die Frau), in anderen Fällen 8 Wochen vor Antritt beantragt werden.

Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden möglich - beim gleichen Arbeitgeber oder, mit der Genehmigung des Arbeitgebers, bei einer anderen Firma.

Die Elternzeit kann in mehreren Abschnitten (max. 2 pro Elternteil) genommen werden. So können sich Mutter und Vater abwechseln.

Sofern die Eltern dann nicht von öffentlichen Hilfen abhängig werden, können sie auch gemeinsam Elternzeit nehmen. Eine Möglichkeit hierbei ist es, dass beide Teilzeit arbeiten.

In einer Beratung können Sie erörtern, was in Ihrer Situation die praktikabelste Aufteilung ist.

Während der Elternzeit kann Erziehungsgeld beantragt werden.

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