Eltern, deren Kind ab dem 1.Januar 2007 geboren ist, können Elterngeld beantragen, wenn sie weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten (mit Ausnahmen).
Das ist von der Situation sowohl vor als auch nach der Geburt abhängig.
Das Elterngeld kann pro Kind maximal für 14 Monate beantragt werden, wobei 2 Monate auf den Partner entfallen, d.h. ein Elternteil kann maximal 12 Monate Elterngeld beantragen. Alleinerziehende können die ganzen 14 Monate beantragen.
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € und maximal 1800 € pro Monat. Es wird abhängig von den Einkünften vor der Geburt bezahlt. Als Richtwert gilt: 67 % des durchnittlichen Erwerbseinkommens der 12 Monate vor der Geburt. Für Einkommen unter 1000 € wird dieser Betrag prozentual erhöht, für Einkommen ab 1.241 € gilt der Satz von 65 % (neu ab 01.01.11).
Für Eltern, die Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) beziehen, gibt es gesonderte Regelungen.
Einkünfte aus Erwerbsarbeit im Elterngeldbezug werden bei der Höhe des Elterngeldes berücksichtigt.
Lebt ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren oder mind. 2 Geschwisterkinder unter 6 Jahren im Haushalt, so gibt es als Geschwisterbonus 10% des Elterngeldes, mindestens 75 €. Bei Mehrlingsgeburten wird pauschal pro weiteres Kind 300 € pro Monat gezahlt.
Es ist möglich, den errechneten Gesamtbetrag des Elterngeldes auf die doppelte Zeit zu strecken. So bekommt man z.B. statt 12 Monate den vollen Betrag des Elterngeldes 24 Monate lang den halben Betrag.
Die Höhe des Elterngeld ist abhängig von mehreren Faktoren. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, wenn wir per E-Mail keine Auskünfte über die individuelle Berechnung des Elterngeldes geben.
Nähere Informationen erfahren Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder bei Elterngeld.net
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Elterngeldrechner bei Elterngeld.net
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